Jump
Skirennen

Veranstaltung

Kinderskifreizeit Schwand I

Datum:

02.01.2024 – 06.01. 2024

Teilnehmer:

Kinder 6- 15 Jahre

für Skifahrer und alle die es werden wollen, keine Snowboarder

Leistungen:

 

Vollpension

Übernachtung auf vereinseigener Hütte im Skigebiet

Winterfreizeit (natürlich Skifahren, wenn es möglich ist) und Betreuung 24h

Fahrt und Liftkosten (wenn möglich)

Der Veranstalter behält sich vor bei mangelnder Schneelage ein Alternativprogramm zu organisieren

Kosten:

Nur für Mitglieder: EUR 280,00 incl. Liftkosten

Jahresmitgliedschaft: EUR 19,00 (diese ist für Nichtmitglieder abzuschließen)

Anreise:

Dienstag, den 02.01.2024

Treffen:       06.30 Uhr (zur Busbeladung)

Abfahrt:      07:00 Uhr

Treffpunkt:  Parkplatz Eislaufanlage Neu-Ulm

Rückreise:

Samstag, den 06.01.2024

Ankunft:      ca. 15:30 Uhr – 16:00 Uhr

Treffpunkt:  Parkplatz Eislaufanlage Neu-Ulm

Organisation

Florian Kraus

Mobil: 0176-24740023

E-Mail: florian.kraus@jdav-ulm.de

Anmeldung:

Bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Anmeldung nur Online unter

https://www.dav-ulm.de/kinder-und-jugendskifreizeiten.html

Begrenzte Teilnehmerzahl.

Storno:

Bei einer Absage ab 3 Monaten vor Beginn der Veranstaltung

werden 25% der Teilnahmegebühr fällig.

Bei einer Absage ab 1 Monate vor Beginn der Veranstaltung werden 75% der Teilnahmegebühr fällig.

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Weitere allgemeine Hinweise

  • Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
  • Es wird eine Warteliste geführt.
  • Allgemeiner Hinweis pandemische Lage: Teilnehmer dürfen an der Skifreizeit / Skisportreise nur teilnehmen, soweit sie ohne Krankheitssymptome sind und die zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelungen erfüllen.
  • Sollten gesetzlichen Bestimmungen eine Durchführung der Winterfreizeit nicht in vollem Umfang ermöglichen, behalten wir uns eine kurzfristige Absage vor.
  • Dies gilt für Beschränkungen wie z.B. durch Corona, Energiekrise, u.s.w.
  • Teilnahmegebühren fallen dann nicht an, bzw. werden zurückerstattet.
  • Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Erfüllung der Winterfreizeit oder Ersatz, sollte diese nicht stattfinden.
  • Die Stornoregelungen bei Absage durch den Teilnehmer/-in bleiben beibehalten.
  • Wir behalten uns vor die Anreise kurzfristig um zu organisieren.