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Skirennen

Veranstaltung

Jugendskifreizeit ULMER HÜTTE

Datum:

5 Tage: Samstag 01. März 2025 – Mittwoch 05. März 2025

Teilnehmer:

Jugendliche von 12 - 18 Jahren

  • nur für gute und ausdauernde Skifahrer und Snowboarder

  • Der Schwerpunkt der Freizeit ist das gemeinsame Ski- und Snowboardfahren in einem der größten Skigebiete der Welt, daher ist ausdauernde und sichere Beherrschung des Sportgeräts unabdingbar. Bei Fragen zum Fahrkönnen kontaktieren Sie bitte den Organisator.

Leistungen:

Halbpension, Übernachtung, Skibetreuung und Betreuung 24h,

Anreise mit dem Zug/ Reisebus je nach Kosten und Verbindung

Kosten:

Nur für Mitglieder: EUR 395,00 zzgl. Liftkosten

Jahresmitgliedschaft: EUR 21,00 (diese ist für Nichtmitglieder abzuschließen)

Wir danken der Sektion für den Übernachtungskosten-Zuschuss!

Voraussichtliche Liftkosten (für 5 Tage Skipass, Liftpreise unter Vorbehalt):

- Jahrgang 2009 – 2016 ca. EUR 207

- Jahrgang 2004 – 2008 ca. EUR 298

- ab Jahrgang 2003 ca. EUR 345

Anreise:

Anreise mit dem Zug/Reisebus je nach Kosten und Verbindung.

Zeit und Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.

Auto für Gepäck und Ski wird gefahren.

Rückreise:

Mittwoch nach dem Skifahren ( Weitere Informationen folgen )

Organisation

Yannick Bachhuber, Handy 0162 3376432

Anmeldung:

bis spätestens 01.12.2024 Anmeldung nur Online unter

https://www.dav-ulm.de/kinder-und-jugendskifreizeiten.html

Begrenzte Teilnehmerzahl.

Storno:

Bei einer Absage ab 3 Monaten vor Beginn der Veranstaltung

werden 25% der Teilnahmegebühr fällig.

Bei einer Absage ab 1 Monate vor Beginn der Veranstaltung werden 75% der Teilnahmegebühr fällig.

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Es wird eine Warteliste geführt.

Der Teilnehmerbeitrag kann ggf. noch anpasst werden.

Teilnehmer dürfen an der Skifreizeit / Skisportreise nur teilnehmen, soweit sie ohne Krankheitssymptome sind und die zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Regelungen erfüllen.

Sollten gesetzlichen Bestimmungen eine Durchführung der Skifreizeit / Skisportreise nicht in vollem Umfang ermöglichen, behalten wir uns eine kurzfristige Absage vor.

Dies gilt für Beschränkungen z.B. durch Corona, Energiekrise, u.s.w.

Teilnahmegebühren fallen dann nicht an, bzw. werden zurückerstattet.

Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Erfüllung der Skifreizeit / Skisportreise oder Ersatz, sollte diese nicht stattfinden.

Die Stornoregelungen bei Absage durch den Teilnehmer/-in bleiben beibehalten.

Wir behalten uns vor die Anreise kurzfristig per Privat-PKW zu organisieren.